Month: März 2015

Unternehmensberatung

Slider 02
Unternehmensberatung

Funktionierende Geschäftsprozesse sind die Grundlage für ein erfolgreiches Unternehmen. Das reibungslose Zusammenspiel zwischen den einzelnen Abteilungen eines Unternehmens ermöglicht eine schnell und effiziente Zusammenarbeit. Aus diesem Grund ist es unabdingbar, daß die einzelnen Prozesse in Ihrem Unternehmen strukturiert aufgebaut und angepasst sind. Ich unterstütze Sie in durch Durchführung von Workshops mit Ihren Mitarbeitern, die Anforderungen Ihrer Geschäftsprozesse zu analysieren und an Ihr Unternehmen anzupassen.

Das Erfolgsgeheimnis lautet:

Die richtige Information – zu richtigen Zeit – am richtigen Ort.

Im Bereich der Unternehmensberatung unterstütze ich Unternehmen aller Betriebsgrößen bei folgenden Projekten:

  • Prozessanalysen der Betriebsprozesse:Hierbei werden ganz nach Kundenwunsch die gesamten Betriebsprozesse durchleuchtet, oder es werden je nach Kundenwunsch nur einzelne Bereiche Analysiert.
  • Einführungen von verschiedensten Normen bis hin zur Zertifizierung wie zum Beispiel :Die Unterstützung der Unternehmen bei der Einführung von neuen Standards erstreckt sich von der Analyse der vorhandenen Situation über den Vergleich der IST-Analyse mit der Normkonformität des gewünschten Standarts bis hin zur Erarbeitung und Einführung des Soll-Zustandes und der Unterstützung bei der Zertifizierung im gewünschten Standard durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle.
    Folgende Normen gehören unter anderem zu unseren Kernkompetenzen: DIN ISO 9001, DIN ISO 9100, DIN ISO/IEC 27001, DIN EN ISO 13485, DIN EN ISO 14001
    Sollte Ihr gewünschter Standard hier nicht aufgelistet sein, fragen diesen gerne an.

Auditor

Auditor

Auditor

Als akkreditierter IRCA-Auditor zertifiziere ich für verschiedene Zertifizierungsstellen und in verschiedenen Standards.

Durch diese Tätigkeit habe ich einen exakten Einblick in die Forderungen der Normen und unterstütze Unternehmen bei der Einführung, Überarbeitung und Überwachung der entsprechenden Normen und Standards.

Mein Haupttätigkeitsbereich erstreckt sich über:

DIN EN ISO 9001
DIN EN 9100
DIN EN ISO 13485
DIN EN ISO 14001
DIN ISO/IEC 27001
DIN 77200
DIN EN 31000

TISAX

Sachverständiger

Sachverständiger

Als geprüfter EDV-Sachverständiger biete ich folgende Dienstleistungen an:

Gerichtsgutachten

Als EDV-Sachverständiger erstelle ich im Auftrag von Gerichten Gutachten, die als Sachverständigenbeweis in Straf- oder Zivilverfahren verwendet werden.

Privatgutachten (Parteiengutachten)

Privatgutachten werden in zwei Teilbereiche – den streitbaren und den nicht streitbaren Bereich – unterteilt. Zum Bereich der nicht streitbaren Angelegenheiten gehören dabei Gutachten für Investitionsentscheidungen, die Bewertung vorhandener technischer Anlagen zu Veräußerungszwecken, Gutachten für Schadensregulierung sowie projektvorbereitende und projektbegleitende Gutachten.

Privatgutachten in streitbaren Angelegenheiten dienen der Tatsachenfeststellung und werden häufig als Mittel zum Abschätzen der Aussichten für eine gerichtliche Auseinandersetzung verwendet. Privatgutachten in streitbaren Angelegenheiten können darüber hinaus auch als Parteiengutachten in Zivilprozesse eingebracht werden.

Versicherungsgutachten

Versicherungsgutachten werden in der Regel von Versicherungen in Auftrag gegeben und werden im Rahmen der Schadensregulierung benötigt. Inhaltlich werden in Versicherungsgutachten folgende Fragestellungen erörtert: Feststellung des Schadens und der Schadensursache, Restwertbestimmung und Ermittlung der Kosten für die Schadensbeseitigung.

Versicherungsgutachten werden aber auch von Versicherungsnehmern beauftragt. In diesem Fall soll durch das Gutachten nachgewiesen werden, ob Erstattungsansprüche gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden können. Häufig soll auch eine unterschiedliche Auffassung der Schadenshöhe gegenüber dem Versicherer sachkundig dargelegt und aufgeschlüsselt werden.

Wertgutachten

Wertgutachten dienen der Feststellung des tatsächlichen Werts einer Software oder einer technischen Anlage (Rechenzentrum). Wertgutachten sind meist aufgrund folgender Umstände notwendig:

  • Unternehmensübergänge
  • Erbschaften
  • Insolvenzen
  • Fusionen
  • Ankauf
  • Verkauf
  • Restrukturierung

Im Rahmen eines Wertgutachtens können folgende Werte ermittelt werden:

  • Handelswert
  • Restwert
  • Ertragswert
  • Vergleichswert
  • Buchwert
  • Versicherungswert
  • Schadenshöhe

Schiedsgutachten

Warum wird ein Schiedsgutachten erstellt ?

Durch die wachsende Komplexität von EDV-Systemen kommt es immer häufiger zu Problemen bei der Anwendung der Systeme oder in der Projektumsetzung. Hierdurch ist der geplante Einsatz eines Systems nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. Dies führt fast immer zu erheblichen Konflikten zwischen den Auftragspartnern. Eine daraus entstehende gerichtliche Auseinandersetzung ist kostspielig und zieht sich oft über Jahre hinweg, ein Einsatz des Systems ist in diesem Zeitraum in der Regel nicht möglich. Eine Alternative zur gerichtlichen Konfliktlösung sieht  hier das Schiedsgutachten vor. Es bietet die Möglichkeit, einen Konflikt schnell beizulegen, und hilft oft beiden Vertragsparteien, ihr Gesicht zu wahren, und kann Basis eines neuen Vertrauensverhältnisses zwischen den Vertragspartnern sein.

Wie funktioniert der Ablauf ?

Voraussetzung für ein Schiedsgutachten ist, dass sich beide Vertragsparteien auf einen Schiedsgutachter einigen und dessen fachliches Urteil anerkennen. Da dies in der Regel schwierig ist, wenn die Fronten bereits verhärtet sind, empfiehlt es sich, bereits bei Vertragsabschluss einen Schiedsgutachter zu benennen. Kommt es dann während der Projektumsetzung zu Problemen zwischen den Vertragsparteien, so kann der Schiedsgutachter schnell gerufen werden. Da beide Parteien an das Schiedsgutachten gebunden sind, kann so eine kostengünstige und schnelle Lösung des Problems herbeigeführt und eine unnötige Projektverzögerung vermieden werden. Abweichungen vom Schiedsgutachten sind für beide Parteien nur einvernehmlich möglich.

Was ist eine Schiedsgutachtenabrede ?

Die Schiedsgutachtenabrede zwischen den Vertragsparteien sollte nach Möglichkeit vor Beginn eines Projekts erfolgen. Der ideale Zeitpunkt ist der Vertragsabschluss über die Durchführung des Projekts. Zu diesem Zeitpunkt bestehen noch keinerlei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragsparteien oder Probleme bei der Projektrealisierung. Daher ist es jetzt am einfachsten, einen Schiedsgutachter zu benennen, der von beiden Vertragsparteien akzeptiert wird.

Was ist eine Mediation?

Mediation ist ein strukturiertes freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes. Die Konfliktparteien  wollen mit Unterstützung einer dritten allparteilichen Person (dem Mediator) zu einer gemeinsamen Vereinbarung gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Der Mediator trifft dabei keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern ist lediglich für das Verfahren verantwortlich.

Abgrenzungen

Die Mediation ist ein Verfahren, keine Institution wie Schiedsgericht, Gütestelle, Schlichtungsstelle o. ä. Es ist jedoch möglich, dass sich verschiedenste Institutionen der Mediation als Verfahren bedienen, soweit sie dem Wesen nach mit ihr vereinbar sind. Vom Mediator werden keine Entscheidungen getroffen, keine Empfehlungen und keine Vorschläge für eine mögliche Konfliktregelung formuliert. Mit der Schlichtung hat Mediation gemein, dass ohne Zustimmung der Parteien keine verbindliche Entscheidung gefällt wird. Insofern kann man sie als besonderes Schlichtungsverfahren bezeichnen. Allerdings zeichnet sich die Mediation gegenüber der Schlichtung dadurch aus, dass der Mediator die Entscheidung ganz den Konfliktbeteiligten überlässt, also auch keine Kompromissvorschläge macht.

Ziele

Das Ziel der Mediation ist die Lösung eines Konfliktes – möglichst durch den wechselseitigen Austausch über die Konflikthintergründe und mit einer verbindlichen, in die Zukunft weisenden Vereinbarung der Teilnehmer. Dabei steht im Gegensatz zum Gerichtsverfahren nicht die Frage nach einer eventuellen Schuld nicht im Vordergrund sondern die Möglichkeiten den Konflikt für alle Parteien zur Zufriedenheit zu lösen.

Datenschutz

Slider 03

Slider 01

Der Datenschutz gewinnt in unserer Gesellschaft immer mehr an Bedeutung. Schon heute sind umfassende Gesetze verabschiedet, die Unternehmen dazu verpflichten, persönliche Daten von Mitarbeitern oder Kunden umfassend zu schützen. Ein Nichteinhalten dieser Gesetze kann zu ernsthaften Konsequenzen für Ihr Unternehmen führen. Ich unterstütze Sie mit

  • Beratung
  • Prüfung
  • Umsetzung

um Ihr Unternehmen vor rechtlichen Konsequenzen zu schützen.