Schiedsgutachten
Warum wird ein Schiedsgutachten erstellt ?
Durch die wachsende Komplexität von EDV-Systemen kommt es immer häufiger zu Problemen bei der Anwendung der Systeme oder in der Projektumsetzung. Hierdurch ist der geplante Einsatz eines Systems nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. Dies führt fast immer zu erheblichen Konflikten zwischen den Auftragspartnern. Eine daraus entstehende gerichtliche Auseinandersetzung ist kostspielig und zieht sich oft über Jahre hinweg, ein Einsatz des Systems ist in diesem Zeitraum in der Regel nicht möglich. Eine Alternative zur gerichtlichen Konfliktlösung sieht hier das Schiedsgutachten vor. Es bietet die Möglichkeit, einen Konflikt schnell beizulegen, und hilft oft beiden Vertragsparteien, ihr Gesicht zu wahren, und kann Basis eines neuen Vertrauensverhältnisses zwischen den Vertragspartnern sein.
Wie funktioniert der Ablauf ?
Voraussetzung für ein Schiedsgutachten ist, dass sich beide Vertragsparteien auf einen Schiedsgutachter einigen und dessen fachliches Urteil anerkennen. Da dies in der Regel schwierig ist, wenn die Fronten bereits verhärtet sind, empfiehlt es sich, bereits bei Vertragsabschluss einen Schiedsgutachter zu benennen. Kommt es dann während der Projektumsetzung zu Problemen zwischen den Vertragsparteien, so kann der Schiedsgutachter schnell gerufen werden. Da beide Parteien an das Schiedsgutachten gebunden sind, kann so eine kostengünstige und schnelle Lösung des Problems herbeigeführt und eine unnötige Projektverzögerung vermieden werden. Abweichungen vom Schiedsgutachten sind für beide Parteien nur einvernehmlich möglich.
Was ist eine Schiedsgutachtenabrede ?
Die Schiedsgutachtenabrede zwischen den Vertragsparteien sollte nach Möglichkeit vor Beginn eines Projekts erfolgen. Der ideale Zeitpunkt ist der Vertragsabschluss über die Durchführung des Projekts. Zu diesem Zeitpunkt bestehen noch keinerlei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragsparteien oder Probleme bei der Projektrealisierung. Daher ist es jetzt am einfachsten, einen Schiedsgutachter zu benennen, der von beiden Vertragsparteien akzeptiert wird.